Wir schießen nach der Sportordnung des Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Die schießsportliche Betätigung im BHDS soll:
helfen, die körperliche und geistige Leistungsbereitschaft zu fördern und zu steigern den Breitensport fördern und gute Sportler unterstützen das friedliche Zusammenleben und den Umgang zwischen den Generationen fördern bei den Wettkampfbegegnungen zum fairen Umgang mit- und untereinander anleiten die Jugend zum Sport führen und ihnen die Werte des BHDS darstellen die Integration im Sinne derZiele des BHDS fördern.
Waffen
Es werden Wettkämpfe in folgenden Waffenarten durchgeführt:
Druckluftgewehre
Klasseneinteilung
Die Wettkämpfe werden in den folgenden Klassen durchgeführt:
Schülerklasse (bis 16 Jahre) Jugendklasse (bis 21 Jahre) Schützenklasse (bis 44 Jahre) Altersklasse (45 bis 59 Jahre) Seniorenklasse I (60 bis 69 Jahre) Seniorenklasse II (über 70 Jahre)
Stichtag für die Zugehörigkeit zu einer Klasse ist das Kalenderjahr, in dem das maßgebliche Lebensalter erreicht wird.
Schießscheiben und Munition
Bei allen Wettkämpfen die nach den Regeln dieser Sportordnung durchgeführt werden, dürfen nur serienmäßig hergestellte, handelsübliche Schießscheiben verwendet werden. Es können Einzelscheiben oder Scheibenstreifen verwendet werden. Während eines Wettbewerbes darf die Scheibenart nicht gewechselt werden. Beim Schießen mit Druckluftgewehren ist die Benutzung einer weißen Hintergrundscheibe (Blindscheibe) in den Abmessungen max. 170 mm x 170 mm erlaubt.
Munition für Druckluftgewehre und Druckluftpistolen
Serienmäßig hergestellte Bleikelchgeschosse im Kaliber 4,5 mm (Cal.177).
Anschläge
stehend aufgelegt Die Waffe liegt auf einer waagerechten Auflage. Die Auflage kann seitlich höhenverstellbar an einer Stange oder fest auf dem Kopf einer höhenverstellbaren Stange angebracht sein. Das Gewehr liegt mit dem Vorderschaft auf der Auflage auf und darf die linke Hand und/oder die senkrechte Stange berühren. Die linke Hand muss die Auflage geschlossen umfassen; oder sie darf das Gewehr am Vorderschaft – für die Aufsicht sichtbar entfernt von der Auflage – von unten umfassen; oder sie darf das Gewehr an der Kolbenkappe von unten umfassen. Die Benutzung der linken Hand ist nicht zwingend erforderlich. An der Waffe dürfen keine Haltevorrichtungen (z.B. Noppengummi, Handstopp, Riemenhalterung etc.) angebracht sein.