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St. Sebastianus Bruderschaft 1285 Düsseldorf - Kaiserswerth e.V.


Gründungsjahr 1285
Die Argumentation für das Gründungsjahr der Kaiserswerther St. Sebastianus Bruderschaft im Jahre 1285 lautet: Es gebe eine Urkunde von 1310 , worin das Singen weltlicher Lieder, die Aufführung von Reigen sowie der Gebrauch von Posaunen, Flöten, Leiern und Zimbeln in der Stiftskirche, wo sich nur die Orgel gezieme, untersagt wird. Gemeint sei hier mit Sicherheit der Aufzug bzw. der gemeinsame Kirchgang der Schützen anlässlich ihres Festes. Da jedoch der Aufwand einen kirchlichen Verweis nach sich zog, müsse es schon extrem gewesen sein. Überdurchschnittlicher Aufwand aber lasse auf einen außergewöhnlichen Anlass schließen: Die Feier des 25- jährigen Bestehens.
Damit war man bei dem Traditionsjahr 1285 angelangt. Dieses Datum ist für uns der Ausgangspunkt für unsere Feierlichkeiten.
Diese Argumentation ist jedoch verdächtig glatt und rückt außerdem die Schützen in ein schlechtes Licht, zu Unrecht. Bei der soeben geschilderten Beweisführung wird Bezug genommen auf eine im Stiftsarchiv überlieferte Urkunde vom 9. August 1311: Aufgrund eines Visitationsberichtes des Stiftscholasters untersagt der Kölner Erzbischof an den Festtagen des hl. Stephanus, des Evangelisten Johannes und der unschuldigen Kinder im Gotteshaus weltliche Lieder zu singen, Reigen aufzuführen und andere Musikinstrumente als die Orgel zu gebrauchen; außerdem ordnet er an, dass in der Kirche „die Kanoniker“ nur die ihnen in der Regel vorgeschriebene geistliche Gewandung tragen dürfen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kölner Erzbischof den Stiftsherren und ihren Schülern die Leviten gelesen hat und nicht etwa den Schützen. Mit dieser ehrenrettenden Feststellung wird allerdings zugleich die Urkunde für den Nachweis der Existenz der Schützenbruderschaft für das Jahr 1285 untauglich. Dieser Befund stellt aber nun keineswegs eine Katastrophe dar. Vielmehr macht es den Blick frei auf andere bruderschaftsgeschichtlich wie stadtgeschichtlich aussagekräftige Quellen.
Diese gab es: Erster schriftlicher Beweis für die St. Sebastianus Bruderschaft (Urkunde 12. März 1481). An der Spitze der Bruderschaft stehen nicht nur 2 Brudermeister, sondern auch Bauemeister.
Außer den Sebastianern gab es noch weitere sechs Bruderschaften:
Eine St. Nikolaus Bruderschaft 1707
Die Rosenkranzbruderschaft 1698
Sakramentsbruderschaft 1647
St. Jacobs-Bruderschaft 1480 ( die einzige überlieferte Satzung )
St. Lukas-Bruderschaft 1614
Liebfrauenbruderschaft ( Urkunde 7. Mai 1395 )
Anhand eines zeitgenössischen Verzeichnisses der lebenden und verstorbenen Mitglieder lässt sich die Liebfrauenbruderschaft noch weiter zurückverfolgen.
Die Kopfzeile eines Verzeichnisses lautet: Fraternitas sancte Marie in Weerda anno domini M ´CCC´LX´ ipso die conceptionis sancte marie virginis. Nach dem Schriftbefund stellt dieses Verzeichnis die Originalschrift dar, die am Tage Mariä Empfängnis (8. Dez. 1360) gefertigt worden ist. Im Jahr 1360 umfasste die Liebfrauenbruderschaft 84 Mitglieder - Männer und Frauen. Nicht minder bedeutsam ist die Liste der 93 bis zum Jahre 1360 verstorbener Mitglieder. Wenn sich auch nur 4 von ihnen in früheren Urkunden von 1351, 1349, 1348 und 1343 nachweisen lassen, müsste bei der Zufälligkeit der Überlieferung die Annahme erlaubt sein, dass die Anfänge der Bruderschaft bis in die Zeit kurz nach 1300 zurückreichen. Zwischen 1300 und 1340 gibt es somit die Organisationsform einer kirchlichen - religiösen Bruderschaft. Sie umfasst im Falle der Liebfrauenbruderschaft Personen beiderlei Geschlechts.
Die Urkunde von 1481 beinhaltet den Begriff der Bauemeister. Diese Bauemeister sind gleichzusetzen mit dem Begriff der Baurmeistern. Bei keiner der sechs anderen Bruderschaften ist ein Bauemeister nachzuweisen, nur bei den Sebastianern und in einigen der frühesten, für die Stadtgeschichte Kaiserswerth bedeutsamen Urkunden. Am 8. Mai 1279, am 11. Sept. 1279 befindet sich unter den Schöffen ein Johann, genannt Baurmeister (buyrmeister). Es erscheint erneut ein Baurmeister in der Zeit nach 1300 im dokumentierenden Kaiserswerther Stadtrecht. Dort heißt es, dass der Stiftprobst den Baurmeister einsetzt. Es geht aus den §§ 20 und 21 hervor, welche Aufgaben er wahrnimmt. Am Lambertustag hält er auf dem Fronhof zusammen mit den beiden Bürgermeistern das Nachbargericht ab. Im 12. Jahrhundert entwickelt sich auf der Rheininsel städtisches Leben. Im 13. Jahrhundert mehren sich die Anzeichen fortschreitender bürgerlicher Emanzipation und Selbstverwaltung. 1212 werden erstmals Schöffen namentlich genannt. 1279 treten erstmals Ratsmänner in Erscheinung, ein Bürgermeister 1335. Aus dem Jahre 1272 ist uns erstmals das Kaiserswerther Stadtsiegel mit dem doppelköpfigen Reichsadler und der Unterschrift „Siegel der Bürger von Kaiser - Friedrich – Werth“ überliefert. Für die letzten Jahrzehnte vor dem 13. Jahrhundert ist eine soziale Schichtung innerhalb der Kaiserswerther Bürgerschaft erkennbar.
Die 1481 erstmals urkundlich belegte St. Sebastianus Bruderschaft hat sich weder aus dem Zunftwesen, noch aus einer nicht ortsgebundenen rein kirchlichen Bruderschaft entwickelt. Vielmehr dürfte sie in der Tradition eines bereits im 13. Jahrhundert erfolgten kooperativen Zusammenschlusses von event. allen Bürgern der Stadt Kaiserswerth zu einer Bruderschaft stehen. Im Gegensatz zur Zwangsorganisation der Zünfte bedeutet Bruderschaft den freiwilligen Zusammenschluss von Menschen gleicher Interessen, der bei dem religiösen Sinn des Mittelalters eine enge Bindung an die Kirche einschloss. Sollte sich in dem selbstbewussten und massiven Auftreten der Bürger gegenüber der Stiftsgeistlichkeit zur Durchsetzung ihrer stadtbürgerlichen Interessen in den Jahren 1284 - 1286 das in der Verantwortung für das städtische Gemeinwesen innerhalb dieser Bruderschaft gewachsene Gemeinschaftsbewußtsein erstmals nicht nur greifbar, sondern sogar handgreiflich manifestiert haben, so erhielt auch das propagierte Traditionsjahr 1285 wieder seinen Sinn.
Zusammenfassung der Bearbeitung
von Dr. D. Weber - Anno 1985

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